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Inklusion

 

Allgemeine Bedingungen

 

Im Rahmen der Inklusion soll jedem Menschen die Möglichkeit gegeben werden, sich vollständig und gleichberechtigt an gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen: von Anfang an und unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten, seiner Herkunft, dem Geschlecht oder dem Alter.

 

 

Dieser Prozess erstreckt sich selbstverständlich auch auf den Besuch der Schule. Auf die Schule gesehen bedeutet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, dass jedes Kind die Möglichkeit haben soll,  eine allgemein bildende Schule zu besuchen, wenn der Wunsch besteht.

 

  

Im Rahmen der inklusiven Beschulung soll es  keineswegs zu einem Verlust der sonderpädagogischen Förderung kommen. Kinder mit Entwicklungsverzögerungen im Bereich des Lernens und oder  der sprachlichen Entwicklung erhalten in den Einzugsgebieten der Förderschule/des Förderzentrums nach wie vor eine qualifizierte sonderpädagogische Förderung. Die sonderpädagogische Förderung wird jedoch verstärkt in den allgemein bildenden Schulen und somit nicht mehr in den separaten Strukturen der Förderschulen organisiert. Die Förderzentren übernehmen dabei eine Schlüsselfunktion. Sie organisieren in ihrem Einzugsgebiet eine umfassende sonderpädagogische Diagnostik, die Beratung von Eltern und Lehrkräften der allgemein bildenden Schulen, eine verbesserte präventive Förderung und den sonderpädagogischen Unterricht an den Stammschulen und den allgemeinbildenden Schulen.

  

 

Hat ein  Kind sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, kann die Unterstützung ab dem Schuljahr 2013/14 im Förderschwerpunkt Lernen  aufsteigend ab Klasse 1 an der allgemeinbildenden Schule; aufsteigend ab Klasse 5 an der allgemein bildenden Schule oder an der Förderschule stattfinden. Im Förderschwerpunkt Sprache kann die Unterstützung aufsteigend ab Klasse 1 an der Grundschule und an der Förderschule gewährt werden.

 

 

Ausblick

 

Gemäß den Grundsätzen der UN-Konvention ist es unsere Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf im Zuständigkeitsbereich der Erich Kästner-Schule auf dem Weg der inklusiven Beschulung zu begleiten.

 

Sowohl in den  inhaltlichen Schwerpunkten und  Organisationsstrukturen der Erich Kästner-Schule, als  auch in denen der Regelschulen werden sich im Rahmen der inklusiven Schulentwicklung Änderungen ergeben.

 

Die  zukünftigen Aufgaben der Erich Kästner-Schule im Rahmen dieser neuen Anforderungen werden in einem länger andauernden Prozess festgestellt, erprobt und evaluiert werden. Es wird  sich eine kontinuierliche Wandlung der Erich Kästner-Schule hin zum Beratungs- und Förderzentrum ergeben.

 

 

Inklusion

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